Barz GmbH

12.12.2011

Tarif- oder Mindestlöhne können einfach ausgehebelt werden

Unternehmer Jürgen Barz: Großer Preisdruck in der Reinigungsbranche

Tarif-und Mindestlohn sind eine gute Sache. Leider gibt viele Möglichkeiten, um diese auszuhebeln, kommentiert Jürgen Barz, Geschäftsführer der mit rund 450 Mitarbeitern größten Reinigungsfirma in Ulm, die aktuelle Diskussion. Gerade in seiner Branche sei der Konkurrenzkampf und Preisdruck enorm. Der Preis wird dann oft nur noch über das Personal gedrückt. Das macht mancher leider mit unsauberen Mitteln, bedauert der Unternehmer.

Der Wettbewerb ist hart in der Gebäudereinigungsbranche, in der es einen Tariflohn gibt, der über das Entsendegesetz seit Mitte 2007 vom Zoll überprüft wird. Doch oftmals ist dieser Tariflohn keine Hilfe. Viele Betriebe würden zu Lasten des Reinigungspersonals die Regeln verletzen, um an einen Auftrag zu kommen, klagt der Ulmer Unternehmer. Beispielsweise würden die vorgegebenen Stunden derart knapp kalkuliert, dass die Reinigungskraft die Tätigkeiten des vereinbarten Leistungsverzeichnisses gar nicht erfüllen kann. Die Reinigungsfirma lebt dann vom Weglassen einiger Tätigkeiten. Das verkaufte Leistungsverzeichnis wird nicht erfüllt und die Qualität bleibt auf der Strecke, erklärt Jürgen Barz.
Oftmals werde auch mit willkürlicher Streichung von Stunden, Urlaubstagen oder nicht bezahlten Krankheitstagen hantiert, gerade im Bereich der 400-Euro-Kräfte. In die Niedriglohn-Branche ließen sich Mitarbeiter einfach leichter unter Druck setzen, weiß Barz. Der Tariflohn wird auf diese Weise ausgehebelt, erklärt der Unternehmer und fügt hinzu: 80 Prozent der Gesamtkosten in der Gebäudereinigung sind Lohnkosten, gespart werden kann daher nur auf Kosten des Personals.
Ein Preisunterschied von 30 bis 35 Prozent beim Angebot ist keine Seltenheit. Das muss doch einen Auftraggeber bei der Vergabe stutzig machen, meint der Chef der größten Ulmer Gebäudereinigungsfirma.
Leidtragende seien, so Barz, aber alle: Der Auftraggeber erhalte seine bestellte Qualität nicht und habe regen Wechsel beim Personal. Sozialabgaben und Steuern würden nicht nach der tatsächlichen Arbeitszeit abgeführt und die Reinigungskräfte könnten die Vorgaben nicht erfüllen. Sie würden dann meist länger arbeiten. Diese Mehrstunden würden aber meist nicht bezahlt, erläutert der Ulmer Unternehmer, der seine 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tarif zahlt und grundsätzlich den Preisdruck in der Branche bemängelt.
Die Verantwortlichen, die in den Unternehmen oder Behörden für die Vergabe zuständig sind, müssten sich doch nicht nur fragen, wie besonders niedrige Angebote zustande kämen, sondern auch die Auswirkung auf unser Sozialsystem bedenken äußert Barz Unverständnis über manch rigide Sparvorgabe und Vergabepraxis.
In diesem Zusammenhang erinnert der Ulmer Unternehmer auch an die Auftraggeberhaftung. Wenn ein Unternehmen, etwa in der Reinigungsbranche, nicht korrekt arbeitet und abrechnet, kann der Auftraggeber mit in die Haftung genommen werden. Billig kann dann richtig teuer werden weiß Jürgen Barz. Grundsätzlich wäre mir wichtig, dass die Behörden in unserer Branche einfach noch genauer hinschauen würden, wünscht sich der 43-jährige Unternehmer.

Foto: Tarif-oder Mindestlöhne können leicht ausgehebelt werden, berichtet Jürgen Barz, Geschäftsführer des gleichnamigen großen Ulmer Gebäudereinigungsunternehmens.

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